Die Mitgliedschaft bei der "Siemens-Pensionärsgemeinschaft Erlangen" können gemäß unserer Satzung beantragen:

 

Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Pensionierung bei der Siemens AG tätig waren.
Siemens-Mitarbeiter, die an der Altersteilzeit teilnehmen und sich in der Freistellungsphase befinden.
Pensionierte Mitarbeiter von ausgelagerten oder verkauften Teilen der Siemens AG, soweit sie eine Siemens-Pension erhalten, oder vor der Abspaltung bei der Siemens AG   Anspruch auf eine Siemensrente  hatten.
Ehe- / Lebenspartner von Mitgliedern der Pensionärsgemeinschaft.
Witwen / Witwer von verstorbenen Mitgliedern der Pensionärsgemeinschaft.
Personen, die geeignet sind, den Zweck der "Siemens-Pensionärsgemeinschaft Erlangen" zu fördern. Sie können als außerordentliches Mitglied aufgenommen werden.
 
 
Für die Pensionäre von der ehemaligen UBmed gibt es eine eigene Gemeinsdchaft. Hier kommen Sie zu ihrem Internetauftritt:http://www.med-pens-siemens.de/